25.10.2019
Kläranlage Petershausen

Wie steht es um unsere Kläranlage?

Die Kläranlage ging 2002 in Betrieb.

Ihre Größe war ausgelegt für die nächsten 20 Jahre und unterstellte ein Anwachsen Petershausens auf 9.500 Einwohner. Dieser Zuwachs blieb aus.  

Bei der Berechnung der Kläranlagenkapazität ging man von Annahmen aus, die nicht eingetreten sind:

  • durchschnittliche Wachstumsrate von 2,3 % pro Jahr. Tatsächlich sind die Einwohner bisher nur auf 6.871 gestiegen.
  • 1.000 Sitzplätze in Restaurants und Gaststätten
  • Gewerbegebiet mit 30 ha im Norden der Gemeinde (de facto sind es unter 10 ha)
  • Anschluss von Oberhausen und Freymann an die Kläranlage

Deshalb ist noch viel Platz. Die derzeitige Auslastung kann noch um 40 % steigen.  Unterstellt man eine Nachverdichtung, die pro Jahr 0,8 % mehr Einwohner bringt, und berücksichtigt man zusätzlich alle Baugebiete, die derzeit in Planung oder angedacht sind wie  Asbach, Kollbach, Weißling, Rosenstraße, dann werden wir die Auslastungsgrenze selbst in 10 Jahren noch nicht erreicht werden. 

Wasser- und Abwasser und ihre Kosten

Grundsatz - gesetzlich vorgeschrieben: Die Ausgaben und Einnahmen für den Bereich Trinkwasser und Abwasser müssen sich die Waage halten. Mit anderen Worten, die Gemeinde darf hier nichts drauflegen, um die Bürger zu entlasten und sie darf die Einnahmen nicht in andere Bereiche stecken.

Gebührenberechnung von Wasser und Abwasser

Die Gebühren werden alle vier Jahre neu berechnet. Dabei werden die Ausgaben für das Trink- bzw. Abwassersystem der letzten drei Jahre und unmittelbar bevorstehende Maßnahmen berücksichtigt; außerdem ein eventuelles Zuwenig oder Zuviel der Einnahmen in der vorherigen Berechnungsperiode.

Was ist, wenn sehr hohe Kosten anfallen? Zum Beispiel für grundlegende Sanierungen oder eines Kapazitätsausbaus.

Diese Kosten kann die Gemeinde über die Gebühren umlegen auf alle Bürger oder  einen Sonderbeitrag von allen Grundstückseigentümern verlangen. Das ist eine Entscheidung des Gemeinderats.

Wie sahen die letzten Jahre in Petershausen aus?

2001 entschied man sich für einen Sonderbeitrag und die Grundstückseigentümer erhielten einen Bescheid zur Vorauszahlung auf die Erneuerung und Verbesserung der öffentlichen Entwässerungsanlage. Der Bescheid nannte DM Beträge - die Eurobeträge waren in Klammern angegeben. Für mich waren das etwa 1770 Euro.

2006 erfolgte die Abrechnung der Vorauszahlung

Die tatsächlich angefallen Kosten wurden mit den Vorauszahlungen abgeglichen (Eurobeträge!).

2010 wurde die sogenannte Niederschlagswassergebühr eingeführt. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben müssen das die Gemeinden tun. Das heißt der Teil des Abwassers, der von den Dächern und befestigten Flächen stammt, wird getrennt berechnet.

Es erfolgte zugleich eine Gebührenänderung. Die für Trinkwasser stieg (1,23 auf 1,41 €), die Gebühr für Abwasser sank (1,73 auf 1,38 €): Dazu kam die Gebühr für das Niederschlagswasser in Höhe von 0,20 €.

Bei dem Wasserverbrauch unsere Familie ergab sich so eine Erhöhung um etwa 30 Euro. 

2014 Gebührenerhöhung

für Trink- und Abwasser, Niederschlagswasser und Grundgebühr der Wasseruhren.

Damit wurden Kosten in Höhe von 2,4 Millionen auf die Gebühren umgelegt. 

2018 Gebührenerhöhung

für das Abwasser. Damit wurden Kosten in Höhe von ca. 2,2 Millionen wurden über die Gebühren finanziert.

Übrigens:

Unsere Kläranlage hat eine besonders gute Reinigungsleistung. Hierzu sind aktuell Untersuchungen im Rahmen einer Masterarbeit bzw. Bachelorarbeit gelaufen.

( © Text: Freie Wähler Petershausen ; Andrea Stang )